Entwicklung des Arbeitsverhältnisses

Immer öfter stellen deutsche Arbeitgeber auch holländische Mitarbeiter ein. Eine Seltenheit ist dies schon längst nicht mehr. Während manche tatsächlich in Deutschland arbeiten, werden andere auf dem niederländischen Markt für ihre Arbeitgeber tätig. Des Weiteren ist es auch möglich, dass ein Arbeitnehmer teilweise in Deutschland und teilweise in den Niederlanden und/oder anderen Ländern arbeitet.

 

Das Arbeitsverhältnis zwischen Deutschland und den Niederlanden, ist durch die allgemeine Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt, vor allem im Grenzgebiet zwischen beiden Ländern als produktiv und freundlich zu bezeichnen. Dennoch gibt es viele steuerlich-rechtliche Aspekte, auf die Sie achten sollten, wenn Sie holländische Mitarbeiter einstellen möchten. Wir stehen Ihnen hierbei gerne zur Seite.

Steuerliche Vorschriften und Bedingungen

Wenn Sie holländische Mitarbeiter einstellen möchten, stellen sich zunächst einmal mehrere Fragen. So ist es anfangs häufig undeutlich, wo beispielweise (Lohn-)Steuern entrichtet werden müssen. Auch bei der Einreichung der Lohnabgabenerklärung gibt es häufig Unklarheiten und zum Thema Firmenwagen stehen gleich mehrere Fragezeichen im Raum.

 

Wie funktioniert zum Beispiel die Nachversteuerung der privaten Nutzung und inwiefern muss die BPM (Luxussteuer für Autos) gezahlt werden? Ferner muss ersichtlich werden, ob der Arbeitnehmer sein Recht auf diverse Steuervorteile behält. Unsere Experten können Sie auch in zunächst undurchsichtigen Situationen ausgezeichnet unterstützen, sodass Sie die Übersicht haben.

Versicherung, Arbeitsrecht und Krankheitsfall

Neben steuerlichen Vorschriften und Bedingungen, müssen auch versicherungstechnische sowie arbeitsrechtliche Aspekte behandelt werden, wenn Sie holländische Mitarbeiter einstellen möchten. Bei den folgenden Fragen entlasten wir Sie gerne:

  • Wo ist der Arbeitnehmer sozialversichert?
  • Wie wird die Altersvorsorge geregelt?
  • Wie ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall geregelt?
  • Welches Arbeitsrecht ist anwendbar?
  • Was muss in einem Arbeitsvertrag festgelegt werden?

Fachkundige Beratung durch Erfahrung

Für all diese Fragen zum Thema holländische Mitarbeiter einstellen, haben wir die passende Antwort parat. Lassen Sie sich von unserem Team fachkundig beraten.

 

Vermeiden Sie unangenehme Überraschungen und profitieren Sie von unserer Erfahrung. In mehr als 60 Jahren haben wir uns eine ganzheitliche Betrachtung komplizierter Sachlagen angeeignet, wodurch wir Ihnen professionelle Beratung zu grenzüberschreitenden Aspekten bieten können. Wenn Sie holländische Mitarbeiter einstellen möchten, nehmen Sie ganz einfach unverbindlich Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie gerne.

Ingmar Pondes

Steuerberatung in den Niederlanden | Geschäftsführer

+31 545 46 36 26 i.pondes@bonsenreuling.nl Eine Nachricht senden

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